|
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet CO2 einzusparen. Im Rahmen dieser Verpflichtung wird die Nutzung regenerativer Energien von der Bundesregierung vorrangig gefördert.
Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien
Seit dem 12.07.2010 werden nur noch Pelletkessel in Bestandsgebäuden gefördert.
Das Förderprogramm der Bundesregierung fördert Holzpelletkessel bis zu einer Kesselleistung von 5 bis 100 kW mit 36 € pro kW Kesselleistung. Es gibt Mindestförderbeträge für Pelletkessel: Altbau Neubau Wohnraumpelletöfen mit Wassertasche 1.000 € 750 € Pellet-Zentralheizungskessel 2.000 € 1.500 € Pelletkessel mit einem neu installierten Pufferspeicher 2.500 €. 1.875 € Effizienzbonus für Gebäude mit hohem Dämmstandard: In Gebäuden, die die Anforderung der EnEV um 30 % erhalten zusätzlich die halbe Basisförderung.
Zusatzbonus:
- Bei Einbau einer Solaranlage gibt es einen Kombinationsbonus von 500 €
(nicht mit Effizienzbonus kombinierbar)
- Ein Holzpellet-Brennwertkessel oder der Einbau von Feinfiltern wird mit einem
Innovationsbonus von 500 € gefördert.
Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die KfW fördert die Sanierung von Altbauten, die energetisch saniert werden: Das Programm Energieeffizient Sanieren fördert die Sanierung des Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus mit einem Zinssatz von 2,02 %.
Wird das Gebäude besonders energieeffizient saniert, bietet die KfW zusätzlich einen Teilschulderlass.
Im Rahmen der KfW-Sonderförderung wird die Optimierung der Heizung bezuschusst.
(Stand 08.02.2012)
|