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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verlagert die Förderung der Stromerzeugung aus regenerativen Energien auf alle Stromnutzer. Dadurch sind keine öffentlichen Förderprogramme für Solarstromanlagen mehr notwendig.
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Das EEG legt fest, wie der Energieversorger den eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen zu vergüten hat. Seit dem 01.01.2012 gelten folgende Einspeisevergütungen:
- Solarstromanlagen auf Gebäuden bis zu einer Anlagengröße von 30 kWp erhalten
24,34 Cent pro kWh für den eingespeisten Solarstrom. Neu für PV-Anlagen, die ab dem 01.01.2009 installiert werden: Es besteht die Möglichkeit, den Solarstrom selbst zu nutzen, Der selbstgenutzte Stromanteil wird mit 8,05 Cent pro kWh vergütet. Wird mehr als 30 % des Solarstroms selbst genutzt erhöht sich der Bonus für den Anteil, der über 30 % liegt auf 12,43 Cent pro kWh. Hinzuzurechnen ist der vermiedene Stromeinkauf mit zur Zeit ca. 22 Cent. Da die Strompreise in den nächsten Jahren voraussichtlich steigen werden, steigt damit der Wert, des Solarstroms. Bei einer Strompreissteigerung von 3 % pro Jahr erwirtschaftet die Solaranlage bei Eigennutzung ca. 6 % mehr. Bei einer Strompreissteigerung von 10 % pro Jahr sind es sogar über 30 % mehr Vergütung.
- Solarstromanlagen auf Gebäuden über 30 kWp erhalten eine geringere Vergütung.
Für die ersten 30 kWp werden 24,34 Cent gerechnet, für den Anteil über 30 kWp werden 23,23 Cent vergütet. Aus der Größe der PV-Anlage errechnet sich so die Einspeisevergütung. Ab dem 100. kWp werden 21,98 Cent pro kWh vergütet. Die Regelung für die Selbstnutzung des Solarstroms gilt für Anlagen bis zu einer Leistung von 500 kWp. Der Bonus reduziert sich dann entsprechend der geringeren Einspeisevergütung für Anlagen über 30 kWp
Die Vergütungssätze aus dem EEG sind Nettobeträge. Besteht eine Mehrwertsteuerabzugsfähigkeit zahlt das Energieversorgungsunternehmen zusätzlich die Mehrwertsteuer, die dann aber an das Finanzamt abgeführt werden muss.
Finanzamt
- Mehrwertsteuer
Wenn die Mehrwertsteuerabzugsfähigkeit beim Finanzamt beantragt wird erhält der Investor die Mehrwertsteuer aus der Investition in die Solarstromanlage zurück. Das EVU zahlt dann die Einspeisevergütung zuzüglich Mehrwertsteuer. Die eingenommene Mehrwertsteuer muss dann regelmäßig beim Finanzamt angemeldet und abgeführt werden.
- Einkommenssteuer
Die Verluste der Anfangsjahre der Solarstromanlage können bei der Einkommenssteuererklärung angerechnet werden. Dann müssen aber später auch die Gewinne versteuert werden.
Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die KfW hat ein eigenes Programm zur Finanzierung von Solarstromanlagen aufgelegt.. Dies ist allerdings kein geförderter Kredit. Die Zinsen liegen zur Zeit bei ca. 3 bis 7 % effektiv.
Auch einige Banken gewähren besondere Kredite, wir empfehlen hier die GLS Bank www.gls-bank.de
(Stand 08.02.2012)
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