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Förderung thermische Solaranlagen
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet CO2 einzusparen.
Im Rahmen dieser Verpflichtung werden thermische Solaranlagen und die Nutzung anderer regenerativer Energien von der Bundesregierung vorrangig gefördert.

Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien

Seit dem 12.07.2010 werden nur noch Solaranlagen in Bestandsgebäuden gefördert.
Gefördert werden thermische Solaranlagen, die auch die Heizung unterstützen bis zu einer Kollektorfläche von 40 m².    
Für größere Solaranlagen gibt es gesonderte Konditionen in den Kreditförderprogrammen der KfW.

Die Basisförderung für Solaranlagen, die auch die Heizung unterstützen, beträgt     
90,- €  pro m² Bruttokollektorfläche.

Effizienzbonus für Gebäude mit hohem Dämmstandard:
In Gebäuden, die die Anforderung der EnEV um 30 % erhalten zusätzlich die halbe Basisförderung.

Zusatzbonus: 
  • Bei Einbau eines Gas-oder Ölbrennwertkessels gibt es einen Kombinationsbonus von 400 €
    (nicht mit Effizienzbonus kombinierbar, befristet bis zum 30.12.2010)
  • Bei EInbau eines Holzpelletkessels oder einer Wärmepumpe gibt es einen Kombinationsbonus von 500 € (nicht mit dem Effizienzbonus kombinierbar)
  • Eine effiziente Kollektorpumpe (EC-Motor) wird mit 50 € gefördert.

Innovationsförderung Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern

Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern (Bestandsgebäude) für die Warmwasserbereitung oder mit Heizungsunterstützung werden ab einer Kollektorfläche mit 180 € pro m² Kollektorfläche gefördert.
Die Bundesförderung kann durch andere öffentliche Förderungen (z.B. Land NRW progres.nrw) maximal verdoppelt werden.

Förderung des Landes NRW für Mehrfamilienhäuser

Das Förderprogramm progres.nrw des Landes NRW fördert Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern ab einer Kollektorfläche von 10 m² mit 200 € pro m² Kollektorfläche.
Die Förderung aus allen öffentlichen Förderprogrammen darf 30 % nicht übersteigen.

Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW fördert die Sanierung von Altbauten,  die energetisch saniert werden:
Das Programm Energieeffizient Sanieren fördert die Sanierung des Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus
mit einem Zinssatz von 2,02 %.
Wird das Gebäude besonders energieeffizient saniert, bietet die KfW zusätzlich einenTeilschulderlass.

Im Rahmen der KfW-Sonderförderung wird die Optimierung der Heizung bezuschusst.


Lokale Förderungen

Einige Energieversorger und Kommunen haben zusätzlich eigene Förderprogramme.
Im Allgemeinen sind die Förderungen der Stadtwerke an den Bezug von Erdgas zu Heizzwecken gebunden.

 

(Stand 12.07.2010)