| Förderung thermische Solaranlagen |
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Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet CO2 einzusparen. Im Rahmen dieser Verpflichtung werden thermische Solaranlagen und die Nutzung anderer regenerativer Energien von der Bundesregierung vorrangig gefördert. Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien Seit dem 12.07.2010 werden nur noch Solaranlagen in Bestandsgebäuden gefördert. Gefördert werden thermische Solaranlagen, die auch die Heizung unterstützen bis zu einer Kollektorfläche von 40 m². Für größere Solaranlagen gibt es gesonderte Konditionen in den Kreditförderprogrammen der KfW. Die Basisförderung für Solaranlagen, die auch die Heizung unterstützen, beträgt 90,- € pro m² Bruttokollektorfläche. Effizienzbonus für Gebäude mit hohem Dämmstandard: In Gebäuden, die die Anforderung der EnEV um 30 % erhalten zusätzlich die halbe Basisförderung. Zusatzbonus:
Innovationsförderung Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern (Bestandsgebäude) für die Warmwasserbereitung oder mit Heizungsunterstützung werden ab einer Kollektorfläche mit 180 € pro m² Kollektorfläche gefördert. Förderung des Landes NRW für Mehrfamilienhäuser Das Förderprogramm progres.nrw des Landes NRW fördert Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern ab einer Kollektorfläche von 10 m² mit 200 € pro m² Kollektorfläche. Die KfW fördert die Sanierung von Altbauten, die energetisch saniert werden:
(Stand 12.07.2010) |