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Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet CO2 einzusparen. Im Rahmen dieser Verpflichtung wird die Erzeugung von umweltfreundlichem Stro m aus Kraft-Wärme-Kopplung von der Bundesregierung vorrangig gefördert.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Der Preis den der Stromnetzbetreiber für den eingespeisten Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung bezahlen muss errechnet sich aus 3 Kompo nenten:
- KWK-Bonus
Die Höhe des KWK-Bonus ist abhängig von der Größe des Blockheizkraftwerkes. Klein-BHKW bis 50 kW elektrische Leistung erhalten für die ersten10 Betriebsjahre einen KWK-Bonus von 5,11 Cent pro kWh für dengesamten erzeugten Strom
- Eigenanteil des EVU
Zusätzlich legt das KWK-Gesetz die Höhe des Eigenanteils fest, den der Netzbetreiber, der den Strom aufnehmen muss zu zahlen hat. Der Eigenanteil des Netzbetreibers entspricht dem durchschnittlichen Strompreis an der Strombörse und beträgt zur Zeit 4,991 Ct pro kWh.
- Vermiedene Netzkosten
Durch das zweite Gesetz zur Neureglung des Energiewirtschaftsrechts wird festgelegt, das der Netzbetreiber auch die Netznutzungsentgelte an den KWK - Betreiber zu zahlen hat. Leider hat der Gesetzgeber noch nicht eine für Klein-KWK Anlage gültige Vergütung festgesetzt. Für die vermiedenen Netzkosten können 0,5 bis 1 Ct pro kWh angesetzt werden. Somit ergibt sich eine Vergütung von über 9 Ct/kWh für den eingespeisten Strom aus Klein-BHKW.
Da der Preis, der für den bezogenen Strom bezahlt werden muss, höher ist, ist es wirtschaftlicher, so viel KWK-Strom wie möglich selbst zu verbrauchen.
Ökologische Steuerreform Der Verbrauch von fossilen Energien wird durch die Ökosteuer belastet. Brennstoffe für die Kraft-Wärme-Kopplung sind von der Ökosteuer und der Mineralölsteuer befreit. Die Befreiung gilt sowohl für den Brennstoffanteil der für die Heizung als auch für die Stromerzeugung genutzt wird. Die Einsparung gegenüber dem Brennstoffeinsatz in nicht stromerzeugenden Heizungsanlagen beträgt: bei Heizöl 6,135 Ct/l bei Erdgas 0,55 Ct/kWh Der Ökosteueranteil wird am Ende eines Jahres vom Hauptzollamt ausgezahlt.
weitere Informationen: www.swb-herten.de/foerderungen/uebersicht.htm
Stand 08.02.2012
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